Eine Studienplatzklage ist zwar gerichtliche Verfahren zur Feststellung bzw. zum Nachweis weiterer, bislang unentdeckter („außerkapazitärer“) Studienplätze. Es kann aber nicht häufig genug betont werden, dass man hiermit nicht gegen den Ablehnungsbescheid „klagt“: Denn der Ablehnungsbescheid bezieht sich insoweit nur auf das, was Sie bislang beantragt hatten. Und beantragt hatten Sie bislang einen der errechneten („innerkapazitären“) Studienplätze. Um diese geht es aber bei einer Studienplatzklage nicht, schließlich möchten wir nachweisen, dass eben die Berechnung fehlerhaft, d.h. zu niedrig ausgefallen ist und daher weitere, zusätzliche („außerkapazitäre“) Studienplätze geschaffen werden müssen. Daher ist ein Ablehnungsbescheid nicht nur nicht erforderlich für eine Studienplatzklage, sondern das Abwarten auf den Erhalt eines Ablehnungsbescheides führt aufgrund der speziellen Fristen einer Studienplatzklage häufig dazu, dass Sie gar keine Studienplatzklage mehr führen können. Denn die Fristen für die Studienplatzklage fallen leider häufig zeitlich mit den Fristen für die ganz reguläre Bewerbung zusammen. Der Grund liegt darin – Sie ahnen es vielleicht schon -, dass es sich einmal eben um innerkapazitäre Studienplätze (reguläre Bewerbung) und einmal um außerkapazitäre Studienplätze (Studienplatzklagen) handelt. Leider erfolgt diesbezüglich grundsätzlich keine Vorgehensweise nach einem „Zwei-Stufen-Prinzip“, d.h. dass die Fristen für einen ganz regulären Antrag für einen Studienplatz häufig identisch sind mit den Fristen für Studienplatzklagen.
Daher unsere Bitte: Warten Sie keinesfalls auf einen Ablehnungsbescheid, sondern nehmen Sie zuvor Kontakt mit uns auf!
An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
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Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).
Wir helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!