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Teipel & Partner | Erneut Erfolg im Hochschulzulassungsrecht an TU München zum Wintersemester 2018/2019

30.08.2018

Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen im Hochschulrecht an der TU München zum wiederholten Male einen Vergleich.

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und mit Kontaktmöglichkeiten in München, in Hamburg und in Frankfurt a.M. hat zum Wintersemester 2018/2019 erneut einen beachtlichen Erfolg an der TU München erzielt. Nachdem bereits zahlreiche Verfahren von Teipel & Partner Rechtsanwälte im Wintersemester 2017/2018 gegen die TU München und zahlreiche weitere bayerische Universitäten erfolgreich beendet werden konnten (Universität Augsburg, Universität Passau, Universität Bayreuth, TU München, LMU München) und auch in den folgenden Semestern die Verfahren gegen die TU München erfolgreich beendet werden konnten, ist es Teipel & Partner Rechtsanwälte auch zum Wintersemester 2018/2019 gelungen, einen Vergleich mit der TU München zu schließen und so das Verfahren überaus erfolgreich abzuschließen - unsere Mandantin erhilet die direkte Zulassung zum Studium ohne die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens durchlaufen zu müssen. Ein toller Erfolg, nachdem die Mandantin von teipel & Partner zuvor wegen angeblich feghlender/nicht ausreichender bzw. vermeintlich nciht fristgerecht eingereichter Unterlagen abgelehnt worden war. Erneut positiv hervorzuheben ist die nach unserer Erfahrung sachlich-professionelle Handhabung der TU München in den derartigen Verfahren, was nach Ansicht von Teipel & Partner Rechtsanwälte leider nicht in den Regelfall, insbesondere bei Hochschulen in NRW (Ausnahme: Uni Münnster), darstellt.

Mandatsführende Rechtsanwälte von Teipel und Partner waren Rechtsanwalt Christian Teipel und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner.

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