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30.08.2018
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen im Hochschulrecht an der TU München zum wiederholten Male einen Vergleich.
Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht
einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel &
Partner
Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und mit Kontaktmöglichkeiten in München,
in Hamburg und in Frankfurt a.M. hat zum Wintersemester 2018/2019 erneut
einen beachtlichen Erfolg an der TU München erzielt.
Nachdem bereits zahlreiche Verfahren von Teipel & Partner
Rechtsanwälte im Wintersemester
2017/2018 gegen die TU München und zahlreiche weitere bayerische
Universitäten erfolgreich beendet werden konnten
(Universität Augsburg, Universität Passau, Universität Bayreuth, TU
München,
LMU München) und auch in den folgenden Semestern die Verfahren gegen die
TU München erfolgreich beendet werden konnten, ist es Teipel &
Partner Rechtsanwälte auch zum Wintersemester 2018/2019 gelungen, einen
Vergleich mit der TU München zu schließen und so das Verfahren überaus
erfolgreich abzuschließen - unsere Mandantin erhilet die direkte
Zulassung zum Studium ohne die zweite Stufe des
Eignungsfeststellungsverfahrens durchlaufen zu müssen. Ein toller
Erfolg, nachdem die Mandantin von teipel & Partner zuvor wegen
angeblich feghlender/nicht ausreichender bzw. vermeintlich nciht
fristgerecht eingereichter Unterlagen abgelehnt worden war. Erneut
positiv hervorzuheben ist die nach unserer Erfahrung
sachlich-professionelle Handhabung der TU München in den derartigen
Verfahren, was nach Ansicht von Teipel & Partner Rechtsanwälte
leider nicht in den Regelfall, insbesondere bei Hochschulen in NRW
(Ausnahme: Uni Münnster), darstellt.
Mandatsführende Rechtsanwälte von Teipel und Partner waren Rechtsanwalt Christian Teipel und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner.
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