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Rechtsanwalt Christian Teipel ist zuständig für
Rechtsanwalt Christian Teipel wurde 1977 in Iserlohn geboren und studierte nach dem Abitur und Wehrdienst von 2001 bis 2006 an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster (Westf.) und an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften.
Nach dem ersten Juristischen Staatsexamen 2007 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BIRNBAUM Rechtsanwälte. Das Referendariat absolvierte Herr Rechtsanwalt Teipel von 2008 bis 2010 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln beim Landgericht Aachen.
Im Jahr 2009 absolvierte er zudem ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit den Schwerpunkten Public Private Partnership und Vergaberecht. Unmittelbar im Anschluss an sein zweites Juristisches Staatsexamen im Jahr 2010 trat er in die Kanzlei BIRNBAUM & Partner als Rechtsanwalt ein. Zum 31. Oktober 2015 schied er aus der Sozietät aus. Zum 31. Dezember 2018 löste sich die Kanzlei auf.
Rechtsanwalt Christian Teipel war und ist Vertrauensanwalt mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse. Neben der Beratung der Studierenden wurde er von den ASten mit der Wahrnehmung der Rechte von Studierenden in hochschul- bzw. prüfungsrechtlichen Verfahren, zur Erstellung von Gutachten und auch in eigenen Angelegenheiten beauftragt (u.a. AStA der Universität zu Köln, der RWTH Aachen, der Universität Kassel, der FernUniversität in Hagen, der Hochschule Niederrhein und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf).
Zudem veröffentlichte er regelmäßig Artikel und Leitfäden in der „relatif“ (herausgegeben vom AStA der RWTH Aachen) und der „vorlaut“ (herausgegeben vom AStA der Universität zu Köln) zu hochschul - bzw. prüfungsrechtlichen Themen .Er ist zudem Betreiber des von ihm gegründeten Portals zum Prüfungsrecht http://www.facebook.com/pruefungsrecht, wo er regelmäßig über neue Entwicklungen, Tendenzen und aktuelle Entscheidungen im Prüfungsrecht informiert.
Rechtsanwältin Britta Schulte wurde 1979 in Münster (Westf.) geboren und studierte nach dem Abitur an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster (Westf.) und an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften.
Das Referendariat absolvierte Frau Rechtsanwältin Schulte von 2008 bis 2010 im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Frau Rechtsanwältin Britta Schulte war mehrere Jahre für eine bekannte Düsseldorfer Sozietät tätig, in der sie namhafte Unternehmen im Bereich von Unternehmensgründungen, Restrukturierungen und Unternehmensverkäufen einschließlich der arbeitsrechtlichen Bezüge beriet und ausgewählte Einzelmandanten vertrat, bevor sie zu Teipel & Partner Rechtsanwälte wechselte.
Rechtsanwalt Dr. Küttner war viele Jahre lang Repetitor eines deutschlandweit tätigen juristischen Repetitoriums und als Seniorpartner einer überörtlichen Sozietät im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. Bis heute ist er als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Juristenausbildung im Rahmen von Lehrtätigkeiten an der Universität zu Köln und dem Oberlandesgericht Köln betraut.
Oberregierungsrat Markus Lepszy, xxx ist zuständig für:
Regierungsdirektor Markus Lepszy wurde 1980 in Münster (Westf.) geboren und studierte nach dem Abitur und Wehrdienst von 2000 bis 2006 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Währenddessen erwarb er 2004 an der University of Durham (Großbritannien) den Titel „Master of Laws – European Legal Studies (xxx). In der Folgezeit war er als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln und als Repetitor tätig.
Sein Referendariat absolvierte er von 2009 bis 2011 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln beim Landgericht Köln.
Nach kurzer Zeit als Richter bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist er seit 2012 als Beamter des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes in einem Bundesministerium tätig.
Durch seine hauptberufliche Tätigkeit ist die Mitwirkung von Herrn Regierungsdirektor Lepszy bei einigen Mandaten (insbesondere bei Beteiligung des Bundes sowie bei juristischen Staatsprüfungen) ausgeschlossen.
Mag. Gerald Infanger ist zuständig für:
Mag. Gerald Infanger studierte Mathematik an der JKU bzw. der KTU in Linz, Österreich und schloss den Studiengang erfolgreich im Jahr 2013 mit einer Diplomarbeit über Stochastik ab.
Wesentliches Element und damit zentraler Angriffspunkt im Rahmen der Studienplatzklage ist die Frage, ob die Hochschule ihre Aufnahmekapazität richtig berechnet hat. Hierbei sind juristische, insbesondere aber auch mathematische Kenntnisse von großer und zunehmender Bedeutung.
Zur mathematischen Analyse und Überprüfung der umfangreichen und stellenweise sehr komplexen Kapazitätsberechungen vertrauen wir daher zusätzlich auf die fachliche Expertise eines diplomierten Mathematikers, um auf diese Weise den größtmöglichen Nutzen für unsere Mandantinnen und Mandanten zu erzielen.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.