Studienplatzklagen von Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Mit Studienplatzklagen Schritt-für-Schritt zum Studienplatz

Eine Studienplatzklage gliedert sich zunächst in zwei Stufen:

Auf der ersten Stufe findet das zwingend durchzuführende außegerichtliche Verfahren statt, in dessen Rahmen auch die mit besonderen Form- und Fristvorschriften versehenen sog. „außerkapazitären Zulassungsanträge“ gestellt werden müssen. Hiermit wird an den jeweiligen Hochschulen die Zuweisung eines Studienplatzes in dem begehrten Studiengang (Medizin, Psychologie etc.) außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragt. Was sich einfach anhört, kann zur bösen Falle werden: Hier gelten strenge Form- und Fristvorschriften, die bei Nichteinhaltung den Weg zu den späteren gerichtlichen Verfahren versperren würden.

Aus diesem Grund stellen wir die außerkapazitären Zulassungsanträge für Sie und achten darauf, dass sämtliche Form- und Fristerfordernisse gewahrt werden.

Wir sind ganz ehrlich zu Ihnen: Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle keine falschen Versprechungen machen und Sie nicht in einer unberechtigten Hoffnung wiegen: Dass auf diesen außerkapazitären Zulassungsantrag hin etwas passiert – oder gar ein Zulassungsvergleich geschlossen werden kann – ist nahezu ausgeschlossen. Über den Umstand, dass dies gelegentlich anders durch Kanzleien kommuniziert wird, bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.

Der außerkapazitäre Zulassungsantrag wahrt mithin nur die Frist, um die „eigentlichen“ späteren Eilverfahren der Studienplatzklagenführen zu können.

 

Auf der zweiten Stufe finden die eigentlichen Verfahren der Studienplatzklage statt, nämlich die gerichtlichen Eilverfahren. Dass es sich nahezu immer um solche handelt, die daher auch nicht „angestrebt“ werden müssen, ist ebenso eine Selbstverständlichkeit wie der Umstand es ist, dass dies allen in Studienplatzklagen tätigen Kanzleien bekannt ist und entsprechend umgesetzt wird. Es entspricht unserem anwaltlichen Selbstverständnis, dass wir dies voraussetzen und für unsere Mandantinnen und Mandanten die bestmögliche Verfahrensweise wählen. Selbstverständlichkeiten hingegen möchten wir nicht extra betonen.

Wir tragen inhaltlich vor. Geschieht dies nicht, sondern begründet man die Studienplatzklage Medizin lediglich mit der Behauptung, dass die Kapazität nicht ausgeschöpft sei, kann dies nachteilhaft sein. Denn einige Verwaltungsgerichte sind inzwischen dazu übergegangen, nur noch eigenen inhaltlichen Vortrag zu würdigen. Wir leisten daher einen eigenständigen fachinhaltlichen Vortrag. Diesen können unsere Mandantinnen und Mandanten auch nachlesen, da sie immer Kopien unserer ausgehenden Schriftsätze an die Universitäten und an die Verwaltungsgerichte erhalten.

In der Konsequenz und unserem eigenen Anspruch entsprechend, tragen wir daher bereits grundsätzlich auch in der ersten Instanz vor und setzen uns inhaltlich mit den Kapazitätsberechnungen insbesondere im Rahmen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin auseinander.

Der Sie in diesen Verfahren betreuende Rechtsanwalt Herr Dr. xxxxxxxxx. hat im Arztrecht promoviert, war viele Jahre Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht an der Universität zu Köln und hat zahlreiche fachwissenschaftliche Publikationen zum Arzt- bzw. Medizinrecht verfasst.

Hier verlassen wir die Ebene der Selbstverständlichkeiten und daher halten wir es an dieser Stelle auch für legitim, diesem Umstand den Raum zu geben, den er unseres Erachtens auch verdient.


Weitere Studienplätze

Studienplatzklage Medizin

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 

Studienplatzklage nichtmedizinische Studiengänge

Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).

 

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Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

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