Wie funktioniert jetzt eigentlich eine Studienplatzklage? Sie erinnern sich: Letztlich kommt der numerus clausus (nc) dadurch zustande, dass es schlicht mehr Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz bzw. Studiengang gibt, als Studienplätze in diesem Studiengang vorhanden sein sollen. Wie viele Studienplätze eine Universität oder Fachhochschule allerdings tatsächlich zur Verfügung hat bzw. zur Verfügung stellen muss, darf diese nicht willkürlich festlegen. Vielmehr müssen die Universitäten und Fachhochschulen ihre Aufnahmekapazität nach bestimmten gesetzlichen Kriterien berechnen. Dieser Berechnungsvorgang ist außerordentlich kompliziert und umfangreich – und damit auch fehleranfällig. Diese Berechnung kann mit einer Studienplatzklage überprüft und mögliche Fehler aufgedeckt werden. Hat die Hochschule ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet, führt dies in der Regel dazu, dass sie weitere, zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stellen muss. Da diese bislang noch gar nicht bekannt waren, spricht man hierbei auch von „unentdeckten“ oder „außerkapazitären“ Studienplätzen. Daher muss auch niemand Sorge haben, jemandem einen Platz wegzunehmen. Einen Anspruch auf einen solchen Zusatz-Studienplatz können nämlich – getreu dem Sprichwort: „Wer sein Recht nicht wahrnimmt, der verliert es“ – nur diejenigen anmelden, die eine Studienplatzklage geführt haben. Da der Platz bislang „unentdeckt“ war, wäre er es ohne Studienplatzklage auch geblieben und nicht vergeben worden.
In den gerichtlichen Verfahren weisen wir diese Fehler nach und decken damit weitere Studienplätze auf. Für diese Studienplätze können Sie Ihren Anspruch geltend machen.
Jedes Jahr nutzen hunderte junge Menschen die Möglichkeit einer Studienplatzklage und erhalten auf diese Weise ihren Studienplatz in Medizin, Psychologie, Jura, BWL, Soziale Arbeit oder Lehramt – unabhängig von der Abiturnote und Wartezeit!
Klingt doch alles ziemlich gut. Zu gut? Nun ja, ein solches Verfahren ist (leider) nicht umsonst und auch hier gibt es keine Erfolgsgarantie – auch wenn die Erfolgschancen in manchen Studiengängen fast 100% betragen. Zudem ist es kompliziert, da eine Vielzahl von Anträgen gestellt, Fristen beachtet und Formerfordernisse erfüllt werden müssen.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir verwirklichen diese Berufswünsche. Mit einer Studienplatzklage.
An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
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Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).
Wir helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!