Studienplatzklagen Medizin

Studienplatzklage Medizin 1. Fachsemester

Für alle Interessentinnen und Interessenten einer Studienplatzklage Medizin: Bitte beachten Sie unsere ausführliche Sonderdarstellung Studienplatzklage Medizin auf www.medizinplatzklage.de


Den Studienplatz Medizin einklagen

Eine Studienplatzklage Medizin wird mit Abstand am häufigsten nachgefragt. 

Allerdings führt die hohe Nachfrage auch dazu, dass der Anteil der Klägerinnen und Kläger deutlich höher liegt als die Anzahl der zusätzlichen Studienplätze. Als Mittel der Wahl hat sich zur Chancenoptimierung bewährt, mehrere Hochschulen auf Erhalt eines zusätzlichen Studienplatzes in Anspruch zu nehmen. Unsere  Empfehlung lautet, 16 - 20 Hochschulen zu verklagen, um die Chancen auf den Erhalt eines zusätzlichen Studienplatzes bestmöglich auszunutzen. Hier ist eine kluge Strategie ebenso wichtig wie eine individuell an den Mandanteninteressen orientiere Vorgehensweise.


Gerade im Bereich der Studienplatzklage Medizin ist es unerlässlich, nicht nur eine juristische Fachkompetenz vorweisen zu können. Eine Promotion allein ist hier wenig aussagekräftig, sofern Sie nicht deren Titel bzw. Inhalt kennen.


Wir können und werden Ihnen ehrlich sagen, wo Verfahren erfolgversprechend sind - und wo nicht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine für Sie optimale Strategie einschließlich der bestmöglichen Vorauswahl an Hochschulen.

Darüber hinaus bieten wir für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt bis 2,0 eine Doppelstrategie an: Da sich bei Abiturientinnen und Abiturienten bis zu einem Abiturdurchschnitt von 2,0 die Chancen auf den regulären Erhalt eines Studienplatzes in Medizin  durch eine geschickte Rangfolgensetzung der Hochschulen im Rahmen der regulären Bewerbung über hochschulstart beeinflussen lassen, empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien in solchen Fällen nicht zwangsläufig oder ausschließlich eine Studienplatzklage - die sie womöglich gar nicht brauchen. Zu unserem Anspruch und auch zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis zählt es, für unsere Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Weg zum Erhalt eines Studienplatzes aufzuzeigen; auch wenn dieser eine Studienplatzklage dann eventuell gar nicht mehr vorsehen sollte.

Das Beste an der Bewerbungsoptimierung: Die fristwahrenden sog. „außerkapazitären Zulassungsanträge“ für eine Studienplatzklage sind bereits enthalten. Auf diese Weise können unsere Mandantinnen  und Mandanten mit dem entsprechenden Abiturdurchschnitt von 2,0 oder besser das Angebot der Bewerbungsoptimierung wahrnehmen und dennoch ganz entspannt abwarten, ob sie regulär den Studienplatz erhalten. Ist dies nicht der Fall, ist nichts verloren, da die zur Fristwahrung einer Studienplatzklage notwendigen außerkapazitären Zulassungsanträge bereits gestellt wurden; die Möglichkeit zur Durchführung einer Studienplatzklage wird auf diese Weise "konserviert". Ob im Falle des Nichterhalts dann tatsächlich Studienplatzklagen geführt werden sollen, bleibt selbstverständlich ganz allein die Entscheidung unserer Mandantinnen und Mandanten.


Dabei wirkt sich die Steigerung der Erfolgschancen einer Bewerbungsoptimierung nicht nur auf der Ebene der Bewerbung selbst aus, sondern auch auf der Ebene der Studienplatzklage im Rahmen der Verteilung der zusätzlichen Studienplätze.

Diese "Doppelstrategie" ist aus unserer Sicht optimal, da sie die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes Medizin in Deutschland deutlich steigern kann und zugleich das Entstehen unnötiger Kosten vermeiden hilft.


Weitere Studienplätze

Studienplatzklage Medizin

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 

Studienplatzklage nichtmedizinische Studiengänge

Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).

 
 

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Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

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